Die Vollstreckung deutscher Titel und Zwangsvollstreckung in Griechenland kann erheblichen Aufwand verursachen und erfordert u. a. ein sogenanntes Exequaturverfahren in Griechenland. Unter die "Titel" fallen neben Endurteilen und gerichtlichen Vergleichen auch Scheidungsurteile, eventuell mit Verbund- und Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) sowie Beschlüsse über Prozesskosten und Anwaltskosten nach § 19 BRAGO.
Die Deutsche Botschaft zu Athen empfiehlt u. a. ausdrücklich (s. "urteils-vollstr. / 2002), sich als Gläubiger zunächst von einem Rechtsanwalt in Griechenland über konkrete Aussichten beraten und insbesondere prüfen zulassen, inwieweit beim Schuldner überhaupt realistischerweise in Vermögen vollstreckt werden könnte. Weitere Informationen zu dem Thema "Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung in Griechenland" bietet der Beitrag Zwangsvollstreckung in Griechenland.
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Berufsrechtliche Regelungen:
- Griechisches Anwaltsgesetz ("Kodikas Dikigoron")
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der EU
Weitere Regelungen siehe Bundesrechtsanwaltskammer
Berufsbezeichnung:
- Rechtsanwalt (verliehen in der BRD)
- Dikigoros (verliehen in Griechenland)